Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1In Ergänzung zu den einschlägigen Bestimmungen des SIA, insbesondere der Norm SIA 118 und SIA 118/221:2021, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebotsgrundlagen

2.1Grundlage bezüglich Ausmasses, Leistungsumfang und Arbeitsablauf ist der Leistungsbeschrieb.
2.2Allgemeine oder besondere Ausschreibungsbedingungen haben nur Gültigkeit, sofern sie im Angebot erwähnt sind.
2.3Bei Ausschreibungen nach NPK gilt ohne spezielle Bemerkungen der Volltext.
2.4Die von der Firma Bannwart + Jud GmbH abgegebenen Unterlagen wie Offerten, Pläne, Skizzen, Berechnungen sowie Ausführungsvorschläge dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Bewilligungen / bauseitige Abklärungen / Planunterlagen

3.1Der Auftraggeber regelt den Austausch mit den Behörden und Dritten betreffend Baubewilligungen, leitungstechnischen oder statischen Abklärungen. Die Benützung von fremden oder öffentlichen Grund und Bodens ist im Voraus zu klären. Die daraus entstehenden Abgaben, Entschädigungen und Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Dies sind in der Regel:
  • Leitungstechnische Abklärungen für den gesamten Bohr-, Schneid-, oder Abbruchbereich (SIA 118/221:2021)
  • statische Abklärungen, Spannkabeleinlagen oder starke Armierungen
  • geltende Arbeitszeiten, Arbeitseinschränkungen, Arbeitsbewilligungen, usw.
3.2Die erforderlichen Planunterlagen sind uns vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4. Preise

4.1Wenn nicht vertraglich vereinbart, basieren die Offertpreise auf den zum Zeitpunkt der Offertstellung geltenden Materialkosten, Lohnansätzen, Transportkosten, Gemeinkosten und gesetzlichen Abgaben. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, exkl. MWSt.

5. Bestellungsänderungen

5.1Bestellungsänderungen müssen gegenseitig vereinbart und anerkannt werden. Preise und Termine werden allenfalls neu festgelegt.

6. Termine und Wartezeiten

6.1Verlangt die Bauherrschaft zur Beschleunigung der Arbeiten Überzeit, Nachtarbeit oder zusätzliche Equipen usw., werden diese gesondert verrechnet.
6.2Umtriebe und Wartezeiten die ohne unser Verschulden eintreten, werden separat ausgewiesen und verrechnet.
6.3Baufristen, die im Angebot oder Begleitschreiben angegeben werden, entsprechen den mittleren zu erwartenden Leistungen, welche aufgrund der Offertunterlagen oder der Besichtigung vor Ort abgeschätzt wurden. Terminverzögerungen berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Der Beginn der Arbeiten, soweit dieser nicht im Werkvertrag verbindlich festgelegt wurde, richtet sich nach der Verfügbarkeit der Geräte und Fachkräfte.

7. Mängelhaftung

7.1Mängel werden, wenn möglich von uns durch Nachbesserung behoben. In Ausnahmefällen kann mit dem Auftraggeber ein Minderwert festgelegt werden. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7.2Wird streitig, ob ein beanstandeter Mangel wirklich eine Vertragsabweichung darstellt und daher ein Mangel im Sinne der SIA Norm 118 ist, so liegt die Beweislast beim Auftraggeber.
7.3Falls keine separate Anzeige der Vollendung unserer Arbeiten erfolgt, gilt die Schlussrechnung als Anzeige der Vollendung gemäss SIA Norm 118, Art. 158.1.

8. Zahlungsfristen

8.1Als Zahlungsfrist gilt ohne anderslautende Abmachung 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

9. Gerichtstand

9.1Es gilt schweizerisches Recht.
9.2Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Frauenfeld.

Kontakt

Bannwart + Jud GmbH
Uhwilerstrasse 6
8508 Homburg, Switzerland

Geschäftsführer

Michael Jud
Mob. 076 377 89 16

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Innovativ, kostensparend und termingerecht

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